FAQ

Einkaufsmöglichkeiten

  • Lidl (ca. 6 km): Friedberger Straße 86,  61130 Nidderau
  • Rewe Center Nidderau (ca. 8km): Willi Salzmann Halle,  Gehrener Ring 14,  61130 Nidderau

Erziehungsbeauftragung - Zutritt unter 16 Jahren

Erziehungsbeauftragung – : Zutritt unter 16 Jahren
Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur dann auf das Festivalgelände, sofern sie sich in Begleitung einer
erziehungsberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person befinden.
Wird Einlass durch Erziehungsbeauftragung gewährt, muss diese in zweifacher Ausführung und durch eine erziehungsberechtigte (Elternteil) und die erziehungsbeauftragte Person (Begleitperson über 18 Jahre)
unterzeichnet vorgelegt werden. Eine Kopie der Erziehungsbeauftragung wird an der Kasse hinterlegt, die andere Kopie
ist durch die minderjährige Person immer mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Verlässt die erziehungsberechtigte
oder erziehungsbeauftragte Person das Festival nach 22:00 Uhr, muss der zugehörige Jugendliche ebenfalls das
Gelände verlassen. Wird eine minderjährige Person nach 22:00 Uhr ohne erziehungsberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person angetroffen, wird sie unverzüglich des Platzes verwiesen und an die Polizei übergeben.
Hier könnt Ihr Euch die Erziehungsbeauftragung herunterladen.

Erziehungsbeauftragung: Zutritt zwischen 16 und 18 Jahren nach 00:00 Uhr

Alle Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren dürfen sich nach 00:00 Uhr nur dann nochauf dem Festivalgelände aufhalten, wenn sie sich in Begleitung einer erziehungs-berechtigten oder erziehungsbeauftragten Person befinden. Diese erziehungsberechtigte bzw -beauftragte Person hinterlegt den Personalausweis des Jugendlichen zusammen mit ihrem eigenen Personalausweis an der Kasse. Hier wird eine ggf. vorliegende Erziehungsbeauftragung ebenfalls hinterlegt. Wird Einlass durch Erziehungsbeauftragung gewährt, muss diese in zweifacher Ausführung und durch Erziehungsberechtigten (Elternteil) und Erziehungsbeauftragen (Begleitperson über 18 Jahre) unterzeichnet vorgelegt werden. Verlässt der Erziehungsberechtigte/-beauftragte das Festival nach 00:00 Uhr, muss der zugehörige Jugendliche ebenfalls das Gelände verlassen. Hier könnt Ihr Euch die Erziehungsbeauftragung herunterladen.

Film- und Tonmitschnitte

  • Um Urheberrechtsverletzungen gänzlich vorzubeugen sind Ton- und Video- Aufnahmen NICHT gestattet. Für Medienvertreter bitte die Presseakkreditierung nutzen.

Gesundheit

  • Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die auf dem Gelände gespielte Musik zu Hörschäden führen kann. Wir empfehlen allen, die sich auf dem Gelände oder in dessen Nähe aufhalten (Besucher und Personal) einen Gehörschutz zu tragen.
  • Zudem sollte jeder beachten, dass sich auf dem gesamten Gelände, wie auch auf den Zufahrtswegen und dem Zeltplatz gefährliche Gegenstände (Flaschen, Zeltreste, Steine, Äste, Laub etc.) befinden können.
  • Unser Sanitätsteam des DRK ist zwar gern für Euch da, aber sie freuen sich wenn sie nichts zu tun haben.
  • Bitte beachtet unsere Hygieneregeln während Eures Aufenthaltes auf dem Gelände.

Jugendschutz

JEDER BESUCHER MUSS SICH AN DER KASSE DURCH EINEN GÜLTIGEN LICHTBILDAUSWEIS (Perso, Pass, KEIN Führerschein, Schülerausweis) AUSWEISEN KÖNNEN! Auch wir müssen uns an das Jugendschutzgesetz halten: Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Zutritt zum Gelände nicht ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet. Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren müssen das Gelände nach 0:00 Uhr verlassen, es sei denn, sie befinden sich in Begleitung eines Erziehungsberechtigten. Jugendliche ohne Erziehungsbegleitung müssen an der Kasse ihren Personalausweis abgeben, welcher spätestens um 0:00 Uhr dort wieder abzuholen ist. Das Festivalgelände muss dann verlassen werden. Des Weiteren ist der Ausschank von Bier und weinhaltigen Getränken an Jugendliche unter 16 Jahren und der Ausschank von Spirituosen an Jugendliche unter 18 Jahren untersagt.

Sanitäranlagen

  • Auf dem Festival- sowie Campinggelände stehen Mobil-Toiletten für Euch zur Verfügung.
  • Wasser zum Waschen auf dem Campingplatz, ist in Behältern vorhanden. (KEIN TRINKWASSER)
  • Unsere Camper haben die Möglichkeit, die im benachbarten Vereinheim der SKG Erbstadt vorhandenen Duschen, zu nutzen.

Sicherheitskontrollen

  • Am Eingang werden Eure Bauchtaschen, Turnbeutel und änliche Taschen durch unser Sicherheitspersonal überprüft.
  • !! RUCKSÄCKE SIND AUF DEM FESTIVALGELÄNDE VERBOTEN !! , können aber an der Garderobe abgegeben werden.
  • Verbotene Gegenstände sind: Getränke, Glasflaschen, Spraydosen, Parfüm-Fläschchen, Konfetti, Laserpointer, Pyrotechnik, Profesionelles Audio-/ Video-Equipment, Waffen und Drogen jeglicher Art.
  • Diese Gegenstände werden selbstverständlich konfisziert. Auch auf dem Zeltplatz werden entsprechende Sicherheitskontrollen durchgeführt!

Tiere

  • Hunde und Tiere jeglicher Art haben auf dem Festivalgelände und auch auf dem Zeltplatz nichts zu suchen. Jeder Tierfreund weiß warum!